Aufgaben und Wirken des Elternbeirats
Zu den Aufgaben des Elternbeirats, der die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler ist, gehören u. a. die Wahrung der Interessen der Eltern, die beratende Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften, die ja gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind.
Die Beratungen finden ca. vier bis fünf mal pro Schuljahr statt, zur Erarbeitung spezieller Aufgaben oder Fragen werden ggfs. Arbeitskreise gebildet.
Beispiele aus dem Wirken des Elternbeirats der Grundschule Grafing
Empfang der Eltern und Erstklässler bei ihrer Anmeldung mit Informationen und Erfrischungen
Begrüßung der Erstklässler und deren Eltern am ersten Schultag
Mitwirkung bei der Organisation des Schulfest, Kaffee- und Kuchenverkauf
Herausgabe der Info-Broschüre Schulbus, Ansprechpartner für Busangelgenheiten
Info-Abend mit den Klassenelternsprechern und deren Vertretern
Finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler bei Klassenfahrten.
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