Aufgaben und Wirken des Elternbeirats

Zu den Aufgaben des Elternbeirats, der die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler ist, gehören u. a. die Wahrung der Interessen der Eltern, die beratende Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften, die ja gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind.

Die Beratungen finden ca. vier bis fünf mal pro Schuljahr statt, zur Erarbeitung spezieller Aufgaben oder Fragen werden ggfs. Arbeitskreise gebildet.

Beispiele aus dem Wirken des Elternbeirats der Grundschule Grafing

Info-Abend mit den Klassenelternsprechern und deren Vertretern

Mitwirkung bei
    - der Schuleinschreibung
    - der Begrüßung der Eltern am 1. Schultag
    - der Organisation des Schulfestes

Finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler bei Klassenfahrten.

Finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Spielgeräten für die aktive Pause

Ausstattung der Klassenbüchereien

Organisation und Zubereitung der "Gesunden Pause" für alle Jahrgangsstufen